Allgemeine Bestimmungen
1. Ausweispflicht
Jedes Ticket ist unaufgefordert vorzuweisen. Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassen- / Skiliftpersonals auszuweisen.
2. Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Skilifte- Tarifeprospekt bzw. elektronischen Medien sowie schriftlichen Angeboten. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind Vertragsbestandteil, wenn sie von der Verkaufstelle resp. unserem Betriebsleiter schriftlich bestätigt worden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise
Die Preise für die Skilifttickets ersehen Sie aus dem Skilifte-Tarifeprospekt (genaue Bezeichnung mit Jahrzahl). Die Preise für die Ticket verstehen sich, wenn nicht anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person und sind nicht übertragbar. Bei unterschiedlichen Tarifangaben in den einzelnen Prospekten / elektronischen Medien gelten die Bestimmungen im Skilifte - Tarifeprospekt. Preisänderung siehe Art. 4
Zahlung
Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss in Bar /CHFr. Ticketbezüge auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung diesbezüglich ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie vom Betriebsleiter bestätigt worden ist. Reka Checks werden zur Zahlung angenommen.
4. Änderung der Prospektausschreibungen, Preisänderungen
Die Skilifte Schwefelberg behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten kurzfristig zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie die Verkaufskasse vor Vertragsabschluss.
Währung
Die Preisangaben in den Prospekten erfolgt stets in Schweizer Franken.
5. Betriebseinstellungen / Betriebsstörungen / Höhere Gewalt
Wind und Wetter können sich rasch verändern. Je nach Wetterlage kann der Skiliftbetrieb aus Sicherheitsgründen oder Schneemangel reduziert bzw. ganz eingestellt werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Auch Betriebsstörungen und saisonbedingter reduzierter Skiliftbetrieb ergeben keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung von Skilifttickets. Bei Betriebsstörungen aufgrund eines technischen Defektes in grösserem Umfang entscheidet die Verwaltung/Betriebsleitung über allfällige Rückerstattung.
6. Ticketrückerstattung
bei Unfall im Schneegebiet
Auf Halb- und Tageskarten sowie Einzelfahrten werden keine Ticketrückerstattungen gewährt. Bei Mehrtages- und Saisonkarten entscheidet die Verwaltung über die Höhe der Rückerstattung. Eine Ticketrückerstattung erfolgt ausschliesslich bei Unfall im Schneegebiet innerhalb der präparierten Pisten.
Die Ticketrückgabe sollte so rasch als möglich (Rückgabe durch Drittpersonen möglich), spätesten jedoch bis 10 Tage nach Ereignung des Unfalls erfolgen. Eine Ticketrückerstattung erfolgt in jedem Fall in Form einer Gutschrift gültig bis Ende der nächsten Wintersaison (Keine Barauszahlung). Über allfällige Ausnahmen entscheidet die Verwaltung der Skilifte Schwefelberg.
bei Krankheit
Grundsätzlich wird bei Krankheit keine Ticketrückerstattung gewährt. Allfällige Ausnahmen sind (z.B. Saisonkarte) mit Belege eines Arztzeugnisses an die Skilifte Schwefelberg zu richten.
Rückerstattungen für sämtliche Tickets, welche der Skilifte Schwefelberg nach Ablauf der Wintersaison zugestellt werden, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
7. Unfall im Schneegebiet / Einsatz Rettungsdienst
Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Skilifte Schwefelberg wird nach Aufwand verrechnet.
8. Personen- und Sachschäden
Wenn durch Nichtbeachten von Hinweisen (d.h. Missachten von Abschrankungen und Hinweistafeln), sowie durch eigenes fahrlässiges oder vorsätzlichen Verhalten, Personen- oder Sachschaden entstehen, lehnen die Skilifte Schwefelberg jede Haftung ab. Das Verlassen der präparierten Pisten ist strengstens Verboten und erfolgt immer auf eigene Verantwortung.
9. Ticketverlust
Verlorene Mehrtages- und Saisonkarten werden mit Absprache der Betriebsleitung, gegen eine Bearbeitungsgebühr ersetzt.
Verlorene Tageskarten werden in der Regel nicht ersetzt. Einzelfahrten / Coupon Abonnemente werden nicht ersetzt.
10. Ticketmissbrauch
Halbtageskarten, Tageskarten, Mehrtageskarten und Saisonabonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Unser Aufsichtspersonal kontrolliert sämtliche Tickets. Wird ein Ticketmissbrauch (Verwendung von Tickets von Drittpersonen) festgestellt, hat dies den sofortigen entschädigungslosen Entzug des Tickets zur Folge. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich dabei um eine Eintageskarte, Mehrtageskarte oder Saisonabonnement handelt. Gleichzeitig wird eine Umtriebsgebühr von Fr. 100.00 erhoben und der Fahrpreis ist nachzuzahlen.
Schwefelberg, November 2010

